Zur Verifikation Ihrer Online-Anmeldedaten bitte diese Seite
ausdrucken und mit Firmenstempel und Unterschrift per Post an DomoConzept GmbH,
Steinigstr. 9, D-39108 Magdeburg oder per Fax (+49 391 53554-18) senden.
Anmeldedaten:
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Firmenname und Adresse |
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Die
Bedingungen der Mitgliedschaft im VerwalterNetzwerk
habe ich gelesen und anerkannt.
Ich
entscheide mich für die (Zutreffendes ankreuzen):
( ) Basis-Mitgliedschaft zu 0,00 Euro
Mitgliedschaftsbeitrag, ohne Verwaltersuch-Service, mit Info-Service, mit
Partnerschaftsvorteilen.
( ) Premium-Mitgliedschaft zu 1,00 Euro je
Postleitbereich (die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl), mindestens 20,00
Euro monatlich, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Und
zwar für die Postleitzahlbereiche von _ _ bis _ _
Zum
Nachweis der Qualität unserer Firma füge ich folgende Nachweise bei (z.B.
Urkunden, Lebenslauf, Lehrgangsnachweise):
__________________________________________________________
Anlage:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mitgliedschaft im VerwalterNetzwerk:
Ort,
Datum:_________________________
Firmenstempel
Unterschrift
vom 01.09.2010
1.
Mitgliedschaft
Das VerwalterNetzwerk wird von der DomoConzept Management GmbH,
Steinigstr. 9, 39108 Magdeburg, betrieben.
Das VerwalterNetzwerk betreibt Webseiten, welche potentielle
Kunden dazu anregen, Verwaltersuchanfragen einzugeben. Diese Anfragen werden an
die Mitglieder weitergeleitet.
Mitglied
kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Es besteht
kein Anspruch auf Aufnahme in das VerwalterNetzwerk.
Natürliche oder juristische Personen können fristlos durch den
Netzwerkbetreiber ausgeschlossen werden, wenn sie wegen Betruges,
betrügerischen Bankrotts oder anderer Umstände, die an der Zuverlässigkeit des
Mitglieds Zweifel begründen, rechtskräftig verurteilt sind.
1.1.
Arten der Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag
1.1.1 Basis-Mitgliedschaft
Basis-Mitglieder
zahlen keinerlei Mitgliedsbeitrag. Sie nehmen nicht an der
Verwaltersuche teil (Postleitbereiche 00 bis 00). Sie erhalten alle anderen
Vorteile des VerwalterNetzwerkes, welche durch
Rahmenvertragspartner abgedeckt werden. Die Kündigung der Basis-Mitgliedschaft
ist beiderseitig täglich möglich.
1.1.2 Premium-Mitgliedschaft
Premium-Mitglieder
nehmen an der Verwaltersuche teil. Sie erhalten alle anderen Vorteile des VerwalterNetzwerkes, welche durch Rahmenvertragspartner
abgedeckt werden.
Das
Mitglied gibt bei seiner Anmeldung die gewünschten Postleitbereiche an
(Beispiel: von 03 bis 05 bedeutet Postleitzahl von 03000 bis 05999). Der
Mitgliedsbeitrag beträgt 1,00 Euro je Monat je angemeldetem Postleitbereich,
mindestens jedoch 20,00 Euro je Monat. Vorgenannte Beträge gelten zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils für 12 Monate im
voraus zahlbar.
Vermindert
das Mitglied seine gewünschten Postleitbereiche, so ändert sich sein
Mitgliedsbeitrag ab der nächsten Vertragsverlängerung. Erhöht das Mitglied
seine gewünschten Postleitbereiche, so steht dies einem neuen Vertragsabschluss
gleich. Vorausgezahlter Mitgliedsbeitrag wird anteilig angerechnet.
Die
Premium-Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Anmeldung und läuft 12 Monate
(Vertragsperiode). Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie
nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Änderungen des
Mitgliedsbeitrages darf der Betreiber des VerwalterNetzwerkes
immer nur zum Beginn einer neuen Vertragsperiode vornehmen. In diesem Fall hat
das Mitglied ein Kündigungsrecht bis zum letzten Tag der alten Vertragsperiode.
2.
Altmitglieder
Soweit Mitglieder
vor der Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen beigetreten sind, gelten die
Bedingungen zum Zeitpunkt des Beitritts für diese Mitglieder weiter fort.
3.
Ungültigkeit von Bestimmungen
Sollte eine
der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
soll vielmehr eine rechtlich zulässige und wirksame treten, welche geeignet
ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Hierfür anfallende
Kosten werden zwischen den Vertragsteilen gegeneinander aufgehoben.