Herzlich willkommen im Netzwerk der Immobilienverwalter für Deutschland.

Zur Verifikation Ihrer Online-Anmeldedaten bitte diese Seite ausdrucken und mit Firmenstempel und Unterschrift per Post an DomoConzept GmbH, Steinigstr. 9, D-39108 Magdeburg oder per Fax (+49 391 53554-18) senden.
Anmeldedaten:

Firmenname

und Adresse

 

 

 

 

 

 

Die Bedingungen der Mitgliedschaft im VerwalterNetzwerk habe ich gelesen und anerkannt.

Ich entscheide mich für die (Zutreffendes ankreuzen):

(    ) Basis-Mitgliedschaft zu 0,00 Euro Mitgliedschaftsbeitrag, ohne Verwaltersuch-Service, mit Info-Service, mit Partnerschaftsvorteilen.

(    ) Premium-Mitgliedschaft zu 1,00 Euro je Postleitbereich (die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl), mindestens 20,00 Euro monatlich, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Und zwar für die Postleitzahlbereiche von _ _ bis _ _

Zum Nachweis der Qualität unserer Firma füge ich folgende Nachweise bei (z.B. Urkunden, Lebenslauf, Lehrgangsnachweise):

__________________________________________________________

Anlage: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mitgliedschaft im VerwalterNetzwerk:

 

 

Ort, Datum:_________________________                Firmenstempel

 

 

                                                                        Unterschrift



Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Mitgliedschaft im VerwalterNetzwerk

vom 01.09.2010

1. Mitgliedschaft

Das VerwalterNetzwerk wird von der DomoConzept Management GmbH, Steinigstr. 9, 39108 Magdeburg, betrieben.

Das VerwalterNetzwerk betreibt Webseiten, welche potentielle Kunden dazu anregen, Verwaltersuchanfragen einzugeben. Diese Anfragen werden an die Mitglieder weitergeleitet.

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in das VerwalterNetzwerk. Natürliche oder juristische Personen können fristlos durch den Netzwerkbetreiber ausgeschlossen werden, wenn sie wegen Betruges, betrügerischen Bankrotts oder anderer Umstände, die an der Zuverlässigkeit des Mitglieds Zweifel begründen, rechtskräftig verurteilt sind.

1.1. Arten der Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag

1.1.1 Basis-Mitgliedschaft
Basis-Mitglieder zahlen keinerlei Mitgliedsbeitrag. Sie nehmen nicht an der Verwaltersuche teil (Postleitbereiche 00 bis 00). Sie erhalten alle anderen Vorteile des VerwalterNetzwerkes, welche durch Rahmenvertragspartner abgedeckt werden. Die Kündigung der Basis-Mitgliedschaft ist beiderseitig täglich möglich.

1.1.2 Premium-Mitgliedschaft
Premium-Mitglieder nehmen an der Verwaltersuche teil. Sie erhalten alle anderen Vorteile des VerwalterNetzwerkes, welche durch Rahmenvertragspartner abgedeckt werden.

Das Mitglied gibt bei seiner Anmeldung die gewünschten Postleitbereiche an (Beispiel: von 03 bis 05 bedeutet Postleitzahl von 03000 bis 05999). Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1,00 Euro je Monat je angemeldetem Postleitbereich, mindestens jedoch 20,00 Euro je Monat. Vorgenannte Beträge gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils für 12 Monate im voraus zahlbar.

Vermindert das Mitglied seine gewünschten Postleitbereiche, so ändert sich sein Mitgliedsbeitrag ab der nächsten Vertragsverlängerung. Erhöht das Mitglied seine gewünschten Postleitbereiche, so steht dies einem neuen Vertragsabschluss gleich. Vorausgezahlter Mitgliedsbeitrag wird anteilig angerechnet.

Die Premium-Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Anmeldung und läuft 12 Monate (Vertragsperiode). Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Änderungen des Mitgliedsbeitrages darf der Betreiber des VerwalterNetzwerkes immer nur zum Beginn einer neuen Vertragsperiode vornehmen. In diesem Fall hat das Mitglied ein Kündigungsrecht bis zum letzten Tag der alten Vertragsperiode.

2. Altmitglieder

Soweit Mitglieder vor der Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen beigetreten sind, gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt des Beitritts für diese Mitglieder weiter fort.

3. Ungültigkeit von Bestimmungen

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine rechtlich zulässige und wirksame treten, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Hierfür anfallende Kosten werden zwischen den Vertragsteilen gegeneinander aufgehoben.